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Zeichnung eines Mannes im Anzug, der eine überlange Papierrolle mit den Aufschriften GDPR und Consent Forms sowie Kleingedrucktem betrachtet.

Mitarbeiter werden Fotografiert Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Wissenswertes

Ist eine schriftliche Einwilligung immer notwendig? +

Für die externe Nutzung von Mitarbeiterfotos zu Marketingzwecken ist eine schriftliche, informierte und freiwillige Einwilligungserklärung der sicherste Weg, um den Anforderungen der DSGVO und des KUG gerecht zu werden.

Was gilt bei Gruppenfotos auf Firmenveranstaltungen? +

Auch bei Gruppenaufnahmen oder Veranstaltungen greift das Persönlichkeitsrecht. Bei Übersichtsaufnahmen, bei denen die Person nur „Beiwerk“ ist, gelten andere Maßstäbe als bei fokussierten Gruppenbildern, für die in der Regel eine Einwilligung ratsam ist.

Dürfen Bilder nach dem Austritt eines Mitarbeiters weiterverwendet werden? +

Dies hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Ohne explizite Regelung oder bei Widerruf der Einwilligung müssen Bilder ausgeschiedener Mitarbeiter oft aus der öffentlichen Kommunikation entfernt werden.

Wie wird mit Mitarbeitern umgegangen, die nicht fotografiert werden wollen? +

Die Teilnahme an Fotoshootings für Marketingzwecke ist freiwillig. Es wird organisatorisch sichergestellt, dass Personen, die keine Einwilligung erteilt haben, nicht abgebildet werden.

Die Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die visuelle Unternehmenskommunikation stärkt die Authentizität und Glaubwürdigkeit einer Marke. Gleichzeitig berührt die fotografische Abbildung von Personen sensible rechtliche Bereiche, insbesondere das Recht am eigenen Bild sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine professionelle Planung berücksichtigt diese Aspekte frühzeitig, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Respekt gegenüber der Belegschaft zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und Einwilligung

Im Kontext der Unternehmensfotografie stehen zwei rechtliche Säulen im Vordergrund: das Kunsturhebergesetz (KUG) und die DSGVO. Während das KUG das Recht am eigenen Bild regelt, definiert die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten – wozu auch digitale Fotografien zählen. Für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, sei es auf der Website, in Broschüren oder sozialen Medien, ist in der Regel eine explizite Rechtsgrundlage erforderlich.

Das zentrale Instrument hierfür ist die schriftliche Einwilligungserklärung. Diese muss freiwillig erfolgen und den Zweck der Aufnahmen sowie die geplanten Veröffentlichungskanäle klar benennen. Eine pauschale Zustimmung im Arbeitsvertrag reicht oft nicht aus, insbesondere wenn die Aufnahmen für externe Marketingzwecke genutzt werden. Transparenz über die Verwendung der Bilder schafft Vertrauen und vermeidet spätere Missverständnisse.

Der Prozess am Aufnahmetag

Ein strukturierter Ablauf am Fototag unterstützt die Einhaltung dieser Vorgaben. Es empfiehlt sich, die betroffenen Personen vor Beginn der Aufnahmen erneut über den Kontext zu informieren. Dies gilt sowohl für gezielte Porträts als auch für die dokumentarische Begleitung von Arbeitsprozessen. Wer nicht abgebildet werden möchte, muss die Möglichkeit haben, dies ohne Nachteile zu äußern. In der Praxis bedeutet dies, Bildausschnitte so zu wählen, dass nicht einwilligende Personen nicht erkennbar sind oder gar nicht erst im Fokus der Kamera stehen.

Besonderheiten in sensiblen Arbeitsbereichen

In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder in Sicherheitsbereichen kommen weitere Ebenen hinzu. Hier gilt es nicht nur die Rechte der Mitarbeitenden zu wahren, sondern auch die Privatsphäre Dritter, etwa von Patienten oder Klienten, sowie betriebliche Sicherheitsinteressen strikt zu schützen. Eine professionelle Bildgestaltung achtet darauf, dass im Hintergrund keine sensiblen Daten oder geschützten Personen erkennbar sind.

Widerruf und Ausscheiden aus dem Unternehmen

Einwilligungen können grundsätzlich widerrufen werden. Zudem stellt sich oft die Frage nach der Weiternutzung von Bildmaterial, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen. Klare Regelungen im Vorfeld, etwa durch sogenannte „Model Releases“ oder Zusatzvereinbarungen, definieren, wie lange und in welchem Umfang Aufnahmen genutzt werden dürfen. Dies dient der langfristigen Planungssicherheit für die Unternehmenskommunikation.

Kontakt
Fotograf und Filmdesigner
Markus Lehr
Rintheimer Str. 9
Karlsruhe

Markus Lehr ist Fotograf für Unternehmen, Architektur und Mitarbeiterportraits in Karlsruhe.

Er erstellt authentische Businessfotografie für Unternehmen, Agenturen und Institutionen –

für Websites, Employer Branding und Unternehmenskommunikation.